Wer reich ist, soll gerne geben, wer bedürftig ist, gerne nehmen . Wenn Ihr (anfänglicher) Gewinn nicht zum Lebensunterhalt für Sie (und Ihre Familie) ausreicht, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf aufstockende ALG II Leistungen. Sie stellen einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Bezüglich Ihres nicht ausreichendem Gewinns aus der Selbstständigkeit füllen Sie die Anlage EKS aus. Nachweisbare Kosten belegen Sie mittels entsprechenden Nachweisen. Alle anderen Daten dürfen Sie schätzen. Ihr anrechenbarer Gewinn , für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, ermittelt sich wie folgt: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn (abzüglich Freibeträge gem. §11b SGB II). Abziehbare Ausgaben sind unter anderem: Material, gewerbliche Miete, Versicherungen, Lohnkosten, KFZ-Kosten, Werbung, Berufskleidung, Telefon, Büromaterial, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, R