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ALG II für Selbstständige - So geht es!

Wer reich ist, soll gerne geben, wer bedürftig ist, gerne nehmen . Wenn Ihr (anfänglicher) Gewinn nicht zum Lebensunterhalt für Sie (und Ihre Familie) ausreicht, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf aufstockende ALG II Leistungen. Sie stellen einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).     Bezüglich Ihres nicht ausreichendem Gewinns aus der Selbstständigkeit füllen Sie die Anlage EKS aus. Nachweisbare Kosten belegen Sie mittels entsprechenden Nachweisen. Alle anderen Daten dürfen Sie schätzen. Ihr anrechenbarer Gewinn , für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, ermittelt sich wie folgt: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn (abzüglich Freibeträge gem. §11b SGB II). Abziehbare Ausgaben sind unter anderem: Material, gewerbliche Miete, Versicherungen, Lohnkosten, KFZ-Kosten, Werbung, Berufskleidung, Telefon, Büromaterial, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, R
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ALG II Existenzgründung. Das Jobcenter muss zahlen!

Machen ist wie wollen- nur krasser! Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, dann tun Sie es! -           Keine Zustimmung des Jobcenters nötig. -           Keine Förderanträge stellen- werden sowieso abgelehnt! -           Sie brauchen keinen Businessplan für das Jobcenter. -           Keine nervigen Seminare besuchen. -           Keine zweifelhaften Eignungstests nötig. -           Sie informieren nur das Jobcenter. Sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, informieren Sie schriftlich das Jobcenter und teilen diesem mit, dass Sie vorläufig weiter ALG II benötigen. (Formular EKS). Das Jobcenter muss Sie weiter unterstützen! Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf aufstockende ALG II Leistungen, wenn Ihr aktueller Gewinn nicht ausreicht. Alle notwendigen Investitionen vermindern Ihren anrechenbaren Gewinn. Das Jobcenter zahlt unfreiwillig mit. De Minderung des Abzugsbetrages beläuft sich, je nach Gewinn, auf ca. 80-90%. Lt. § 2 SGB II (1) … „müsse

Gründen aus ALG I, strategisch vorgehen!

Ein Antrag auf Gründungszuschuss lohnt sich nur, wenn ein mögliches ALG II nicht höher ist. Der Gründungszuschuss wird auf ALG II angerechnet. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie unter nachstehenden Voraussetzung einen Gründungszuschuss beantragen: Die Leistungen: ü   Die BA gewährt beim Gründungszuschuss für 6 Monate einen monatlichen Zuschuss von    ALG I + 300 Euro (Zuschuss für den Krankenkassenbeitrag) pro Monat. ü   Für weitere 9 Monate kann ein Zuschuss von 300 € / monatlich beantragt werden. Die Voraussetzungen: ü   Bei Antragstellung  mindestens 150 Tage verbleibenden Anspruch auf ALG I ü   Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee muss der Bundesagentur für Arbeit durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden. ü   Der zeitliche Umfang der selbstständigen Arbeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen und zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen. ü   Die fachlichen und unternehmerischen Fähigkeiten sind glaubhaft zu machen. ü   Nachweise

Gründen aus ALg II -Was Ihnen alles zusteht!

Für Existenzgründer ist ALG II eine viel bessere Ausgangslage, als viele glauben, denn Sie bleiben kostenlos krankenversichert und Ihr Lebensunterhalt wird vom Staat garantiert. 1.        Ermessensleistungen des Staates -das muss beantragt werden: §   Einstiegsgeld als Zuschuss bis 409 € / Monat, bis zu 24 Monate möglich. Geregelt in § 16b, SGB II. §   Zuschuss für Investitionen bis 5.000€, geregelt in § 16c SGB II §   Darlehen für Investitionen bis ca. 10.000 € möglich, geregelt in §16c SGB II §   Zuschuss und Darlehen als Kombination, geregelt in §16c SGB II. Das JC verlang dafür Seminarteilnahmen, Businessplan und mehr. Diese Leistungen können Ihnen die JC bewilligen, müssen es aber nicht! Es steht Ihnen jederzeit frei entsprechende Anträge zu stellen. (Auch ohne Besuch von Seminaren) Bei Ablehnung ist eine Klage sinnvoll, die Kosten dafür trägt in der Regel der Staat. 2.        Gründen ohne Förderanträge beim Jobcenter, häufig der bessere Weg . §   Sie

KfW Startgeld für junge Firmen

Kaum gegründet, schon fehlt das Geld  für Erweiterungen, Wachstum und die Erschließung neuer Märkte.  Das KfW-Startgeld bis 100.000 € gibt es auch für junge Firmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind. Das gilt auch für die Umwandlungen vom Nebenerwerb In den Vollerwerb. Die wesentlichen Eckpunkte sind: Kreditsumme bis 100.000 € (Bis 200.000 € bei mehreren Gründern). Davon bis 30.000 € (60.000€) für Betriebsmittel. Laufzeiten bis zu 10 Jahre. Bis zu zwei tilgungfreie Jahre wählbar. Eigenkapital erwünscht, jedoch nicht Bedingung. Sicherheiten? Nicht zwingend erforderlich. Aktuelle Konditionen (Stand 08/2017) bis 5 Jahre Laufzeit ca. 2,07%, bis 10 Jahre ca. 2,73%/ je Jahr. Wichtige Voraussetzungen:        Gute Bonität, Qualifikation und Erfahrung des Gründers, stimmiges Geschäftskonzept. Gruß Heribert www.kum-consulting.de

Physiotherapeuten Verdienst 30.000 € oder 100.000 € je Jahr?

Die einzige Arbeit die sich lohnt, ist die Arbeit an  f ür sich selbst.  (frei zitiert nach Friedrich Nietzsche (1844 bis 1900) Ca. 140.000 qualifizierte Physiktherapeuten arbeiten für häufig weniger als 30.000 / Jahr als angestellte Mitarbeiter in Praxen oder Kliniken. Ca. 38.000 Praxen für Physiktherapie gibt es in Deutschland. Der übliche Gewinn je Praxis liegt bei über 100.000 € im Jahr. Die Nachfrage nach physiotherapeutischen Behandlungen steigt, bedingt durch steigende Lebenserwartung, Zuwanderung, berufliche Belastungen und vieles mehr, ständig an. Warum verharren so viele Menschen in der "schlecht bezahlten" angestelltenTätigkeit? Nur die Dümmsten und die Weisesten können nichts ändern. (Zitat Konfuzius) Wenn Sie nicht dazu gehören, packen Sie es doch an. Mit dem KfW-Startgeld (Programm 067) können Sie sowohl eine Praxisgründung oder einen Praxiskauf finanzieren.. Auch ohne Eigenkapital und Sicherheiten. Eine Praxisgründung ist mit einem Kapita

Gründen eines ambulanten Pflegedienstes

Warum für Andere schuften, ohne das entsprechende Geld dafür zu verdienen? Die Nachfrage nach Pflegedienstleistungen ist enorm, Über 350.000 Fachkräfte arbeiten in Deutschland als angestellte Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten. Die anstrengende Arbeit wird mäßig entlohnt, die Arbeitszeiten sind unattraktiv. Viele der Pflegekräfte haben eine Qualifikation als "PDL" Zur Gründung eines eigenen Pflegedienstes, mit hohen Verdienstmöglichkeiten fehlt nur: 1. Der Entschluss zur Gründung einer eigenen Firma. 2. Das notwendige Fachpersonal um die Zulassung zu erhalten. 3. Ausreichende Patientenanzahl. 4. Das notwendige Gründungskapital einschließlich. Liquiditätspuffer für die Anlaufphase. Punkt. 1 bis 3 sind durch den Gründer lösbar.  Die Finanzierung ist mit einem KfW-Startgeld bis 100.000 €, auch ohne Eigenkapital und Sicherheiten realistisch möglich.  Gründen Sie zu Zweit, können Sie bis 200.000, € als KfW-Förderkredit erhalten.  Auch haftungsbeschränkende