Wer reich ist, soll gerne geben, wer bedürftig ist, gerne nehmen.
Wenn Ihr (anfänglicher)
Gewinn nicht zum Lebensunterhalt für Sie (und Ihre Familie) ausreicht, haben
Sie einen gesetzlichen Anspruch
auf aufstockende ALG II Leistungen.
Sie stellen einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Bezüglich Ihres nicht ausreichendem Gewinns
aus der Selbstständigkeit füllen Sie die Anlage EKS aus. Nachweisbare Kosten
belegen Sie mittels entsprechenden Nachweisen. Alle anderen Daten dürfen Sie
schätzen.
Ihr anrechenbarer Gewinn, für den
Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, ermittelt sich wie folgt:
Einnahmen minus Ausgaben
= Gewinn (abzüglich Freibeträge gem. §11b SGB II).
Abziehbare
Ausgaben sind unter anderem: Material, gewerbliche Miete,
Versicherungen, Lohnkosten, KFZ-Kosten, Werbung, Berufskleidung, Telefon,
Büromaterial, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Ratenzahlung für
gewerbliche Anschaffungen, Umsatzsteuer, Gebühren, Investitionen und vieles
mehr.
Beispiel:
Einnahmen für 6
Monate 10.000
€
Ausgaben in den 6
Monaten - 5.800 €
Gewinn für 6
Monate 4.200 €
Ø Gewinn für 1
Monat
= 700 €
abzüglich
Grundfreibetrag - 100 €
verbleibt
600 €
abzüglich 20% aus
600 €
- 120 €
Verbleibt Abzugsbetrag 480 €
Sie leben in einer
Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene und 1 Kind) mit einem Bedarf von ca. 1.600 €. 480
€ werden angerechnet und weiterhin 1.120 € an Sie ausgezahlt. Alle Personen
sind weiterhin durch das Jobcenter krankenversichert, auch der Selbstständige.
Berechnungsvariante: Sie kaufen
einen gebrauchten Kleintransporter mit 300 € Monatsraten. Ihr Gewinn mindert
sich um 300 €/ Monat. Ihr Abzugsbetrag beträgt dann nur noch 240 €.
Nach Ablauf der 6 Monate
müssen Sie Ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben abschließend in einer
EKS-Erklärung eintragen und belegen. Ist Ihr Gewinn niedriger oder höher als
prognostiziert, kommt es zu einer Erstattung oder Nachzahlung.
Sie
haben Fragen? Rufen Sie an 0201 248 53 56 13
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