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ALG II für Selbstständige - So geht es!


Wer reich ist, soll gerne geben, wer bedürftig ist, gerne nehmen.


Wenn Ihr (anfänglicher) Gewinn nicht zum Lebensunterhalt für Sie (und Ihre Familie) ausreicht, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf aufstockende ALG II Leistungen.
Sie stellen einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).   Bezüglich Ihres nicht ausreichendem Gewinns aus der Selbstständigkeit füllen Sie die Anlage EKS aus. Nachweisbare Kosten belegen Sie mittels entsprechenden Nachweisen. Alle anderen Daten dürfen Sie schätzen.
Ihr anrechenbarer Gewinn, für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, ermittelt sich wie folgt:

Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn (abzüglich Freibeträge gem. §11b SGB II).

Abziehbare Ausgaben sind unter anderem: Material, gewerbliche Miete, Versicherungen, Lohnkosten, KFZ-Kosten, Werbung, Berufskleidung, Telefon, Büromaterial, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Ratenzahlung für gewerbliche Anschaffungen, Umsatzsteuer, Gebühren, Investitionen und vieles mehr.
Beispiel:
Einnahmen für 6 Monate              10.000 €
Ausgaben in den 6 Monaten        - 5.800 €
Gewinn für 6 Monate                     4.200 €          
Ø Gewinn für 1 Monat                   = 700 €
abzüglich Grundfreibetrag               - 100 €          
verbleibt                                            600 €
abzüglich 20% aus 600 €                 - 120 €
Verbleibt Abzugsbetrag                   480 €

Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene und 1 Kind) mit einem Bedarf von ca. 1.600 €. 480 € werden angerechnet und weiterhin 1.120 € an Sie ausgezahlt. Alle Personen sind weiterhin durch das Jobcenter krankenversichert, auch der Selbstständige.
Berechnungsvariante: Sie kaufen einen gebrauchten Kleintransporter mit 300 € Monatsraten. Ihr Gewinn mindert sich um 300 €/ Monat. Ihr Abzugsbetrag beträgt dann nur noch 240 €.
Nach Ablauf der 6 Monate müssen Sie Ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben abschließend in einer EKS-Erklärung eintragen und belegen. Ist Ihr Gewinn niedriger oder höher als prognostiziert, kommt es zu einer Erstattung oder Nachzahlung.
            Sie haben Fragen? Rufen Sie an 0201 248 53 56 13

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