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Gründen aus ALG I, strategisch vorgehen!

Ein Antrag auf Gründungszuschuss lohnt sich nur, wenn ein mögliches ALG II nicht höher ist. Der Gründungszuschuss wird auf ALG II angerechnet.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie unter nachstehenden Voraussetzung einen Gründungszuschuss beantragen:

Die Leistungen:
ü  Die BA gewährt beim Gründungszuschuss für 6 Monate einen monatlichen Zuschuss von    ALG I + 300 Euro (Zuschuss für den Krankenkassenbeitrag) pro Monat.
ü  Für weitere 9 Monate kann ein Zuschuss von 300 € / monatlich beantragt werden.

Die Voraussetzungen:
ü  Bei Antragstellung  mindestens 150 Tage verbleibenden Anspruch auf ALG I
ü  Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee muss der Bundesagentur für Arbeit durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.
ü  Der zeitliche Umfang der selbstständigen Arbeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen und zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen.
ü  Die fachlichen und unternehmerischen Fähigkeiten sind glaubhaft zu machen.
ü  Nachweise der Berufliche Erfahrungen und Qualifikationen und / oder die Teilnahme an Existenzgründungsseminaren.

Einzureichen sind:
ü  Der förmliche Antrag
ü  Ein schlüssiger und plausibler Businessplan (Konzept),
ü  Eine Umsatz- und Ertragsvorschau (Rentabilitätsvorschau) für 3 Jahre einschließlich Plausibilisierung,
ü  Monatliche Auflistung der Liquiditätsvorschau für das 1. Jahr
ü  Ein Finanzierungsplan (falls erforderlich),
ü  Ein fachlicher Lebenslauf

Rechtsgrundlagen:
ü   § 93 Sozialgesetzbuch III
ü   „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ v. 27.12.2011

Aussichten der Bewilligung:
ü  Es handelt sich um eine Ermessensleistung,
ü  Die Bewilligungsaussichten liegen deutlich unter 50%.
ü  Das Arbeitsamt will bevorzugt Stellen vermitteln und keine Selbstständigkeit fördern.

Empfohlene Strategie:
a)       Nutzen Sie die die Zeit der Arbeitslosigkeit zur Vorbereitung der Selbstständigkeit.
b)      Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen beantragen Sie den Gründungszuschuss.
c)       Einen professionellen Businessplan erstellen / beauftragen Sie nur bei Finanzierungsbedarf.
d)      Bei Ablehnung des Gründungszuschusses:
a.       Machen Sie sich kurzfristig selbstständig.
b.       Haben Sie kein weiteres Einkommen oder größeres Vermögen, beantragen Sie umgehend    ALG II, Eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus ist hierfür anrechnungsfrei, Es gibt gestaffelte Vermögensfreibeträge. Ab sofort sind damit Ihr Lebensunterhalt und die Krankenversicherung gesichert.
c.       Klagen Sie gegen den Negativbescheid (im Fall von ALG II oder Rechtsschutzversicherung kostenfrei).
d.       Ist Ihre Schufa positiv steht einem Förderkredit nichts im Weg.

Gruß Heribert

www.kum-consulting.de

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