Ein Antrag auf Gründungszuschuss lohnt
sich nur, wenn ein mögliches ALG II nicht höher ist. Der Gründungszuschuss wird
auf ALG II angerechnet.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie unter
nachstehenden Voraussetzung einen Gründungszuschuss beantragen:
Die Leistungen:
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Die BA gewährt beim Gründungszuschuss für 6
Monate einen monatlichen Zuschuss von ALG
I + 300 Euro (Zuschuss für den Krankenkassenbeitrag) pro Monat.
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Für weitere 9 Monate kann ein Zuschuss
von 300 € / monatlich beantragt werden.
Die Voraussetzungen:
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Bei Antragstellung mindestens 150 Tage
verbleibenden Anspruch auf ALG I
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Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee muss
der Bundesagentur für Arbeit durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.
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Der zeitliche Umfang der selbstständigen Arbeit
muss mindestens 15 Wochenstunden betragen und zur Beendigung der
Arbeitslosigkeit führen.
ü
Die fachlichen und unternehmerischen
Fähigkeiten sind glaubhaft zu machen.
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Nachweise der Berufliche Erfahrungen und
Qualifikationen und / oder die Teilnahme an Existenzgründungsseminaren.
Einzureichen sind:
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Der förmliche Antrag
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Ein schlüssiger und plausibler Businessplan
(Konzept),
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Eine Umsatz- und Ertragsvorschau
(Rentabilitätsvorschau) für 3 Jahre einschließlich Plausibilisierung,
ü
Monatliche Auflistung der Liquiditätsvorschau
für das 1. Jahr
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Ein Finanzierungsplan (falls erforderlich),
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Ein fachlicher Lebenslauf
Rechtsgrundlagen:
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§ 93
Sozialgesetzbuch III
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„Gesetz zur Verbesserung der
Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ v. 27.12.2011
Aussichten der Bewilligung:
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Es handelt sich um eine Ermessensleistung,
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Die Bewilligungsaussichten liegen deutlich unter
50%.
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Das Arbeitsamt will bevorzugt Stellen vermitteln
und keine Selbstständigkeit fördern.
Empfohlene Strategie:
a)
Nutzen Sie die die Zeit der Arbeitslosigkeit zur
Vorbereitung der Selbstständigkeit.
b)
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen
beantragen Sie den Gründungszuschuss.
c)
Einen professionellen Businessplan erstellen / beauftragen
Sie nur bei Finanzierungsbedarf.
d)
Bei Ablehnung des Gründungszuschusses:
a.
Machen Sie sich kurzfristig selbstständig.
b.
Haben Sie kein weiteres Einkommen oder größeres Vermögen,
beantragen Sie umgehend ALG II, Eine selbst
genutzte Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus ist hierfür anrechnungsfrei, Es
gibt gestaffelte Vermögensfreibeträge. Ab sofort sind damit Ihr Lebensunterhalt
und die Krankenversicherung gesichert.
c.
Klagen Sie gegen den Negativbescheid (im Fall
von ALG II oder Rechtsschutzversicherung kostenfrei).
d.
Ist Ihre Schufa positiv steht einem Förderkredit
nichts im Weg.
Gruß Heribert
www.kum-consulting.de
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