Augen auf beim Firmenkauf
"Junger Mann, da haben Sie wohl was falsch verstanden"
Ein Firmengründer kam wegen eines Antrages auf KfW-Stratgeld und Businessplanerstellung zu mir. Er wollte eine Handyshop übernehmen. Ich bat Ihn darauf hin, vorab den Entwurf des Kaufvertrages, die letzten 3 Jahresabschlüsse und aktuelle BWA und SuSa vom Verkäufer zu erbitten.
Als er die Verkäuferin des Shops darum ansprach kam die Antwort:
"Junger Mann, da haben Sie wohl was falsch verstanden" Bei mir gibt es keinen Vertrag sondern nur eine Quittung über 5000 €. Den großen Rest bekomme ich bar auf Tatze. Was wollen Sie mit Jahresabschlüssen? Bei dem Business kommt nicht alles in die Bücher"
Der Kauf hat sich damit erledigt.
1. Das ist strafbar.
2. Schwarzzahlungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
3. Eine Bankfinanzierung ist nicht möglich.
4. Wer das Finanzamt betrügt, betrügt auch den Käufer.
www.kum-consulting.de
"Junger Mann, da haben Sie wohl was falsch verstanden"
Ein Firmengründer kam wegen eines Antrages auf KfW-Stratgeld und Businessplanerstellung zu mir. Er wollte eine Handyshop übernehmen. Ich bat Ihn darauf hin, vorab den Entwurf des Kaufvertrages, die letzten 3 Jahresabschlüsse und aktuelle BWA und SuSa vom Verkäufer zu erbitten.
Als er die Verkäuferin des Shops darum ansprach kam die Antwort:
"Junger Mann, da haben Sie wohl was falsch verstanden" Bei mir gibt es keinen Vertrag sondern nur eine Quittung über 5000 €. Den großen Rest bekomme ich bar auf Tatze. Was wollen Sie mit Jahresabschlüssen? Bei dem Business kommt nicht alles in die Bücher"
Der Kauf hat sich damit erledigt.
1. Das ist strafbar.
2. Schwarzzahlungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
3. Eine Bankfinanzierung ist nicht möglich.
4. Wer das Finanzamt betrügt, betrügt auch den Käufer.
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