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Gründen aus ALg II -Was Ihnen alles zusteht!

Für Existenzgründer ist ALG II eine viel bessere Ausgangslage, als viele glauben, denn Sie bleiben kostenlos krankenversichert und Ihr Lebensunterhalt wird vom Staat garantiert.

1.       Ermessensleistungen des Staates -das muss beantragt werden:

§  Einstiegsgeld als Zuschuss bis 409 € / Monat, bis zu 24 Monate möglich. Geregelt in § 16b, SGB II.
§  Zuschuss für Investitionen bis 5.000€, geregelt in § 16c SGB II
§  Darlehen für Investitionen bis ca. 10.000 € möglich, geregelt in §16c SGB II
§  Zuschuss und Darlehen als Kombination, geregelt in §16c SGB II.

Das JC verlang dafür Seminarteilnahmen, Businessplan und mehr.
Diese Leistungen können Ihnen die JC bewilligen, müssen es aber nicht! Es steht Ihnen jederzeit frei entsprechende Anträge zu stellen. (Auch ohne Besuch von Seminaren) Bei Ablehnung ist eine Klage sinnvoll, die Kosten dafür trägt in der Regel der Staat.

2.       Gründen ohne Förderanträge beim Jobcenter, häufig der bessere Weg.

§  Sie melden Ihre Firma an und informieren das JC anschließend.
§  Keine Genehmigung durch JC erforderlich.
§  Sie teilen dem JC mit, dass Sie ab sofort weiter ALG II benötigen, weil noch keine Gewinne anfallen. Formular EKS verwenden.
§  Das JC muss Ihnen weiter die Leistungen gewähren.
Achtung: Sie sollten eventuell bestehende Eingliederungsvereinbarungen, aus wichtigem Grund, kündigen.
§  Von Ihrem möglichen Gewinn werden Ihnen, im Rahmen einer Staffelung, nach 100€ Freibetrag 80% auf Ihre Leistungen angerechnet.
§  Investieren Sie davon notwendige Anschaffungen, bezahlt das JC Ihnen, in Höhe der Anrechnung, unfreiwillig 80% mit.
§  Sie sind trotz Selbstständigkeit voll, durch das JC, krankenversichert.

3.       Förderkredite bei ALG II

§  Eine positive Schufa vorausgesetzt, stehen Ihnen staatlich geförderte Kredite zur Auswahl.
§  NRW/EU Microdarlehen bis 25.000 €. Zu beantragen über die IHK oder Startercenter.
§  KfW-Startgeld bis 100.000 €. Zu beantragen über Geschäftsbanken oder die Internetbank www.grenke-bank.de.
-          Das Microdarlehen ist speziell für Kleingründer minderer Bonität vorgesehen.
-          Das KfW-Startgeld bedingt einen professionellen Businessplan und höhere Anforderungen.

Gruß Heribert


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