Ein Antrag auf Gründungszuschuss lohnt sich nur, wenn ein mögliches ALG II nicht höher ist. Der Gründungszuschuss wird auf ALG II angerechnet. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie unter nachstehenden Voraussetzung einen Gründungszuschuss beantragen: Die Leistungen: ü Die BA gewährt beim Gründungszuschuss für 6 Monate einen monatlichen Zuschuss von ALG I + 300 Euro (Zuschuss für den Krankenkassenbeitrag) pro Monat. ü Für weitere 9 Monate kann ein Zuschuss von 300 € / monatlich beantragt werden. Die Voraussetzungen: ü Bei Antragstellung mindestens 150 Tage verbleibenden Anspruch auf ALG I ü Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee muss der Bundesagentur für Arbeit durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden. ü Der zeitliche Umfang der selbstständigen Arbeit muss mindestens 15 Wochenstunden betragen und zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen. ü Die fachlichen und unternehmerischen Fähigkeiten sind glaubhaft zu machen. ü Nachweise