Wenn Sie sich
selbstständig machen wollen, dann tun Sie es!
-
Keine Zustimmung des Jobcenters nötig.
-
Keine Förderanträge stellen- werden
sowieso abgelehnt!
-
Sie brauchen keinen Businessplan für das Jobcenter.
-
Keine nervigen Seminare besuchen.
-
Keine zweifelhaften Eignungstests nötig.
-
Sie informieren nur das Jobcenter.
Sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, informieren
Sie schriftlich das Jobcenter und teilen diesem mit, dass Sie vorläufig weiter
ALG II benötigen. (Formular EKS).
Das Jobcenter muss Sie weiter unterstützen!
Lt. § 2 SGB II (1) … „müssen Sie alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen“, Das tun Sie mit Ihrer Existenzgründung.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen